1. Transparenz bei KI-Interaktion
Wenn Menschen mit einem KI-System interagieren, muss ihnen das gesagt werden, es sei denn, es ist aus dem Zusammenhang offensichtlich. Betroffen sind Chatbots, Voicebots, Sprachassistenten und KI-gestützte Formularassistenten.
Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion erscheinen, klar und verständlich. Ein Vermerk im Impressum oder in den AGB genügt nicht.
Formal trifft die Pflicht den Anbieter des Systems. Wer einen zugekauften Bot unter eigener Marke einsetzt, rückt aber selbst in die Anbieterrolle. Für die meisten Unternehmen heißt das: Ihr seid verantwortlich.
2. Markierung synthetischer Inhalte
Wer KI-Systeme anbietet, die Bilder, Videos, Audio oder Text erzeugen, muss die Ausgaben maschinenlesbar markieren – über Content Credentials (C2PA), Metadaten oder unsichtbare Wasserzeichen.
Das betrifft direkt nur KI-Anbieter. Als Anwender solltet ihr trotzdem hinschauen: Achtet bei der Toolauswahl darauf, dass die Markierung mitgeliefert wird, und prüft, ob eure Export- und CDN-Pipeline die Metadaten erhält. Viele Bildkomprimierungs-Workflows löschen C2PA-Daten stillschweigend.
3. Offenlegung von Deepfakes und bestimmten KI-Texten
Das ist die Pflicht, die die meisten Unternehmen im Alltag trifft. Wer KI-generierte oder KI-veränderte Bilder, Videos oder Audios veröffentlicht, die real wirken, muss das offenlegen. Details dazu im FAQ.
4. Durchsetzbarkeit der Regeln für KI-Basismodelle
Ab dem 2. August kann die Europäische Kommission die Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle (GPAI) auch durchsetzen: Unterlagen anfordern, Modelle evaluieren, Marktrücknahmen anordnen, Bußgelder verhängen. Relevant für alle, die eigene Foundation Models trainieren oder erheblich weitertrainieren.